Kunstgutachten und Expertisen

Unter einer Expertise versteht man in erster Linie ein schriftliches Gutachten, das sich zu unterschiedlichen Aspekten eines Kunstwerks oder kulturgeschichtlichen Gegenstands äußert. Inhalt der Expertise kann – den Fragestellungen des Auftraggebers entsprechend – die Originalität des Kunstwerks sein, die Zuschreibung an einen Künstler, die Entstehungszeit, der Zustand, aber auch der Marktwert.

In der Regel werden Expertisen durch einzelne Kunsthistoriker erstellt und müssen sich häufig ausschließlich auf stilistische bzw. kennerschaftliche Aspekte beschränken. Insbesondere bei potenziell sehr teuren Kunstwerken sind Expertisen nur ernst zu nehmen, wenn sie von einem qualifizierten Team in Verbindung von kunsthistorischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungsmethoden erarbeitet sind.

Das legitime Interesse von Eigentümern, fachkundigen Rat zu erhalten, kann durch entsprechende Anfragen in Museen (ohne Schätzung des Handelswertes), bei Sachverständigen der Handelskammern oder einschlägig ausgewiesenen Fachkollegen befriedigt werden. Entsprechende Hinweise finden sich im Branchenbuch auf dieser Homepage. Quelle: https://www.kunsthistoriker.org/expertisen-schaetzungen.html